Nicht mal die Hälfte der zusätzlichen Personalstellen besetzt

Aktiv 7Nicht mal die Hälfte der zusätzlichen Personalstellen besetzt

DEVAP hat Umfrage zur Besetzung der zusätzlichen Personalstellen gemäß § 8 Abs. 6 und § 84 Abs. 9 SGB XI durchgeführt

155 Träger haben sich an der Umfrage des Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) zur Besetzung der zusätzlichen Stellen für Pflegefachkräfte gemäß § 8 Abs. 6 SGB XI und Pflegehilfskräfte gemäß § 84 Abs. 9 SGB XI beteiligt. Zu den Ergebnissen äußert sich nun der DEVAP Vorsitzende Wilfried Wesemann:

„Lediglich 46 % der diakonischen Träger haben die zusätzlichen Pflegefachkraftstellen bisher teilweise oder ganz besetzt. Bei den Pflegeassistenzstellen ist die Quote mit 39 % noch geringer.“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP, zu den nun vorliegenden Ergebnissen. „Das Ziel, die das Pflegepersonal in stationären Einrichtungen im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung zu entlasten und so die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern, wurde damit deutlich verfehlt.“

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) und dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurde für stationäre Einrichtungen die Finanzierung von zusätzlichem Personal beschlossen: 13.000 Pflegefachkraft- und 20.000 Assistenzstellen.

„Als Hauptgründe für die Nichtbesetzung nannten die Träger Schwierigkeiten, überhaupt die Soll-Besetzung gemäß Personalschlüssel zu erreichen und das Finden von geeignetem zusätzlich Personal auf dem Arbeitsmarkt.“, so Wesemann weiter. „Auch der zu hohe bürokratische Aufwand für die An- und Abmeldung der Zusatzkräfte aufgrund ständiger Personalveränderungen wie beispielsweise Kündigungen, Elternzeit, Langzeitkrank und aufgrund von Auslastungsschwankungen und Schwankungen beim Erreichen des Soll-Personals wurden als Ursachen für die geringe Besetzung dieser zusätzlichen Personalstellen benannt.“

„Im Koalitionsvertag versprechen die Regierungsparteien den Ausbau der Personalbemessungsverfahren beschleunigen zu wollen, jedoch bringen uns bessere Personalschlüssel nichts, wenn der Arbeitsmarkt seit Jahren gänzlich leer ist. Einmalige Prämien sind kein ausreichender Anreiz. Die Politik muss dringend langfristig angelegte und tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Aufwertung des Pflegeberufs ergreifen.“, so Wesemann abschließend. „Der DEVAP stellt in seinem Strategiepapier konkrete Ansätze vor, um auch in Zukunft die flächendeckende Verfügbarkeit professioneller Pflegeleistungen unter Beachtung gleichwertiger Lebensverhältnisse sicherzustellen.“

Zum Hintergrund: Das PpSG ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und hat 13.000 zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen, um die medizinische Behandlungspflege zu stärken. Dies konnte durch neu eingestelltes Personal oder durch Stellenaufstockung erfolgen. Im GPVG mit Inkrafttreten am 1. Januar 2021 wurde beschlossen, dass in der vollstationären Altenpflege zusätzlich 20.000 Pflegeassistenzkräfte finanziert werden. Die neuen Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung, über gesonderte Vergütungszuschläge, finanziert. Dies war der erste Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.